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Allgemeines zum Meßplatz

Ein Achsmeßplatz muß bestimmten Anforderungen genügen, damit eine präzise Fahrwerksvermessung und -einstellung mit entsprechender Reproduzierbarkeit sichergestellt ist.

Dabei ist sehr wichtig, daß die Radauflagepunkte des Fahrzeugs zueinander höhengleich liegen. Dies wird üblicherweise mit einem optischen Nivelliergerät geprüft, wobei der zulässige Höhenunterschied zwischen links/rechts max.1 mm, zwischen vorne/hinten und diagonal max. 2 mm betragen darf.Für die hochpräzise Fahrwerksvermessung an modernsten Mehrlenker-Vorderachsen, wie z.B. BMW E36 oder Audi A8, ist sogar nur die Hälfte der oben angeführten Höhenunterschiede zulässig!Bei Achsmeß-Hebebühnen ist zusätzlich zu beachten, daß die max. zulässigen Höhenunterschiede in abgesenkter Position (für die Eingangs- und Ausgangs. vermessung) und auch in der angehobenen Arbeitsposition (für die Einstellarbeiten) sichergestellt sein müssen.

Unabhängig von Bühnen- oder Grubenmeßplatz müssen die Dreh- und Schiebeuntersätze durch Steckstifte oder in Haltemulden verankert werden, damit ein Wegrutschen beim Auf- oder Abfahren sicher vermieden werden kann. Bei der Fahrwerksvermessung sollten die Vorder- und Hinterräder möglichst mittig auf den Dreh- und Schiebeuntersätzen stehen, damit alle Radaufhängungen während der Einschlagroutinen und Einstellarbeiten frei von Verspannungen bleiben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß die Dreh- und Schiebeuntersätze für die jeweiligen Radstände und Spurweiten des zu vermessenden Fahrzeugs umgesetzt werden müssen.

(Quelle: Beissbarth)